Die Fotos vom Zustand der Wohnung am 30.04.2021 (Auszug der Mieter M-L H + M J aus M-L)
Sie sind ein trauriges Beispiel, wenn Mieter mutwillig und bösartig eine Wohnung in eine "Räuberhöhle" verwandeln und das in einem Zeitraun
von ca. 4 Monaten. Man berief sich hierzu auf ein BGH-Urteil zu "unrenovierten Wohnungen". Ein Nachweis, dass die Wohnung unrenoviert war,
wurde nicht vorgelegt. Von der Besonderheit einer Wohnung mit Rauputz von über 100 qm im Urteil des BGH sicher nicht die Rede.
Bei einem Rauputz kann wohl eine besondere Sorgfaltspflicht von den Mietern erwartet werden. Mit welchen Ursachen die beiden Flure im OG und DG
sowie das Treppenhaus, nahezu alle Räume von Rauchschwaden durchzogen wurden, wurde trotz mehrmaliger Rückfrage keine Auskunft erteilt.
Der Kaminofen kann es jedenfalls nicht gewesen sein.
Die Mieter haben sich während der Mietzeit wiederholt geäußert, dass sie wissen, wie man mit fremdem Eigentum
umgeht. Das scheint nach dem letzten Mail vom Januar 2021 vergessen worden zu sein?
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Hinzu kommt, dass der Dachboden ober- und unterhalb der Dielen teilweise eine Feuchtigkeit von 15 % aufwies. Komischer Weise war um den Verteilerkasten für die SAT-Anlage
auf der Bühne im Abstand von 50 cm. keine Feuchtigkeit zu messen. Im Schlafzimmer unter der Bühne und Flur waren Wasserflecken erkennbar, was
mich stutzig machte. Es machte den Eindruck, als ob man mit einer Gießkanne die Bühne gewässert hätte. Aufwendige Trocknungsarbeiten waren erforderlich.
Auch hier gab es keine Auskunft der Mieter.
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Ich war stets bedacht, die Wohnungen in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Zwischen dem Auszug des Vormieters am 25.8. und dem vorgesehenen
Einzug der neuen Mieter 30./31.8. waren folgende Arbeiten geplant.
a) Ausfugen des Balkonbodens (Granitplatten); am Übergabetag wegen Regens nicht möglich
b) Kundendienst für Heizung
c) Austausch der beiden WC-Schüsseln; der Austausch im DG wurde von der später Mieterin am Montagetermin untersagt!!
d) Reparatur der Rollläden
Ich habe mit den Handwerksfirmen ein gutes Verhältnis. Alle Arbeiten b-d wären in der Zeit der leerstehenden Wohnung zu erledigen gewesen.
Da die Mieter am 25.8., als wir um 9.00 Uhr vor Ort waren, unerlaubt schon Möbel in die Wohnung gestellt hatten, waren Termine für die Reparatur
stark eingeschränkt. Als besonderer Dank wurde beim Einzug die Außentreppe beschädigt und vertragswidrig nicht gemeldet. .
Die Beschädigung wurde vehement bestritten, aber man hat einen Blumentopf auf die beschädigte Stelle gestellt. Warum wohl?
Siehe auch Abmahnungen vom 7.7.2020.
Dazu kommen noch die Schickanierungen durch die Ehefrau mit ständigem Fotografieren innerhalb und außerhalb des Grundstücks.
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Unser Staat braucht sich nicht zu wundern, wenn viele Eigentümer ihre Wohnungen wegen des Ärgers mit Mietern
und deren heutigen Rechten und Ärger nicht mehr vermieten wollen. Viele haben die "Schnauze voll".
Hoffentlich kommen diese Mieter n i e mehr auf den Wohnungsmarkt zurück.
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Verschmutzte Holzdecke mit Russ, Alle Holzdecken/Balken im Wohn- und Essbereich musste 3 x mit Stangenbürsten und Lappen gereinigt werden. Bei der Übergabe der Wohnung waren in keinem Raum Klemmen an den Stromleitungen angebracht. Und das bei einem Mieter, der "Ingenieur" ist. |
Ecke im Wohnzimmer rechts vom nachfolgenden Fenster; siehe auch Foto des Nachmieters |
Wohnzimmer; Fenster zur Straße
Die Wände im oberen Bild wurden teilweise mit Farbe ausgebessert. Der Rollo am Fenster war auf der dem Fenster zugewandten Seite schwarz.mit Ruß;
Der Rauchmelder im Kinderzimmer SÜD wurde 1 x ausgelöst.